Lärchen-Schindeln 40cm lang im Bund mit 8,0 Breitenmeter.
Keilig gespalten, unterschiedliche Breite, mit Fase (Spranz), nach DIN 68119.
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Merkmale
Güteklasse 2 | |||
Jahrring-Neigung | zulässig: 90º - 30º zur Schindelbreite |
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Faserabweichung | zulässig: bis 50 mm von einer Parallelen zur Seitenkante im Abstand von 300 mm vom Schindelfuß (Norm: Die Fasern laufen parallel zu den Seitenkanten) |
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Rechtwinkligkeit am Schindelfuß | zulässig: Abweichung bis 8 % der Breite (Norm: nur 3 mm, unabhängig von der Schindelbreite) |
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Äste | unzulässig auf der Vorderseite | zulässig: festverwachsene Äste (kleinster Ø 20 mm) Norm: nur 10 mm! | unzulässig auf 60 % der Schindellänge, vom Schindelfuß gemessen |
Farbe | zulässig: Farbunterschiede, die auf natürlichen Eigenschaften beruhen |
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Harzgallen | zulässig, wenn sie nicht durchgehen | ||
Insektenfraßstellen | unzulässig | ||
Risse | zulässig | ||
Splint | zulässig in geringem Umfang | unzulässig | |
Verformung | zulässig: Grenzabweichung von der Ebene max. 4 % aus der Summe von Schindellänge und Schindelbreite (Norm: max. 10 % der Lieferung!) |
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Grenzabmaße a) Länge b) Breite |
zulässig: +25 mm bis -6 mm. Bei 10 % der Lieferung - 6 % der Länge (Norm: +30mm bis -5 mm für gesamte Menge) zulässig:+-5 % vom Nennmaß bei Schindeln gleicher Breite (Norm: +-1 mm unabhängig von der Nennbreite) |
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Parallelität | zulässig: Grenzabweichung 3 % der Länge (Ott-Norm: 3 mm!) |
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Schindelbreite bei Normalschindeln | Normalbreite: 80 mm und mehr Bei europ. Holzarten dürfen maximal 10 % bis zu 60 mm breit sein. Bei außereurop. Holzarten dürfen max. 20 % bis zu 75 mm breit sein. (Norm: durchschnittliche Breite >= 100 mm!) |